Ab dem 1. Januar 2027 plant die Bundesregierung eine neue Registrierkassenpflicht für Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro. Die Regelung basiert aktuell auf einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums und dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD – das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, Details können sich noch ändern. Wir beobachten die Entwicklung für Sie und unterstützen Sie bei der Vorbereitung.
Was sich nach aktuellem Stand ändern soll
- Betriebe über 100.000 € Jahresumsatz sollen ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen müssen.
- Die offene Ladenkasse soll unterhalb dieser Grenze weiterhin zulässig bleiben.
- Die Bonpflicht soll für Beträge bis 30 Euro gelockert werden.
- Bei Einsatz von Manipulationssoftware drohen nach den bisherigen Plänen empfindliche Strafen.
Wer voraussichtlich betroffen ist
- Gastronomiebetriebe (Restaurants, Cafés, Imbisse)
- Marktstände und Lebensmittelstände
- Hofläden und Selbstvermarkter mit Direktverkauf
Was Sie jetzt tun können
- Prüfen Sie, ob Ihr Jahresumsatz in die Nähe der geplanten 100.000-Euro-Grenze kommt.
- Lassen Sie sich frühzeitig beraten, statt kurz vor einem möglichen Stichtag in Zeitdruck zu geraten.
- Informieren Sie sich über passende Kassenlösungen – auch Self-Checkout für unbeaufsichtigten Verkauf.
Unsere Lösungen für Sie
- PosBill – Kassenlösung für Gastronomie und Handel
- SelectLine Kassensystem – nahtlose Anbindung an Ihre Warenwirtschaft
- Self-Checkout-Kassen – ideal für Hofläden und Selbstvermarkter mit unbeaufsichtigtem Verkauf
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Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob und wie Sie von der geplanten Kassenpflicht betroffen sein könnten, und finden die passende Lösung für Ihren Betrieb.
Häufig gestellte Fragen zur Kassenpflicht 2027
Nach aktuellem Stand (Referentenentwurf, Juni 2026) soll die Registrierkassenpflicht zum 1. Januar 2027 für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz eingeführt werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.
Betroffen sollen Betriebe mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro sein, etwa Gastronomiebetriebe, Marktstände oder Hofläden. Ob sich die Grenze auf den Gesamtumsatz oder nur auf Barumsätze bezieht, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.
Wenn Ihr Jahresumsatz die geplante Grenze von 100.000 Euro überschreitet, wäre nach aktuellem Stand voraussichtlich auch ein Marktstand oder Hofladen betroffen. Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihrer konkreten Situation.
Unterhalb der geplanten Umsatzgrenze soll die offene Ladenkasse weiterhin zulässig bleiben. Oberhalb der Grenze drohen nach den bisherigen Plänen Bußgelder bei Nichteinhaltung.
Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) schützt Kassendaten vor nachträglicher Manipulation und ist bereits seit 2020 für elektronische Kassen vorgeschrieben. Mit der geplanten Kassenpflicht würde diese Anforderung auf mehr Betriebe ausgeweitet.
Ja, wir bieten Self-Checkout-Lösungen an, die sich besonders für Hofläden und Selbstvermarkter mit unbeaufsichtigtem Verkauf eignen.
Je nach Betriebsgröße und gewünschter Ausstattung dauert die Einrichtung meist nur wenige Tage. Wir empfehlen, frühzeitig zu planen, um nicht kurz vor einem möglichen Stichtag in Zeitdruck zu geraten.
Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob und wie Sie von der geplanten Kassenpflicht betroffen sein könnten und welche Lösung zu Ihnen passt.
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